MEISTER - SCHUTZ & SICHERHEIT IHK

Konditionen zu Lehraufträgen sind abhängig von Kursinhalt, Zeit und Dauer der Maßnahme, Zertifikatslehrgang mit anschl. IHK Prüfung und entsprechender Vorbereitung oder qualifizierende Trainingsmaßnahme. Nach SGB III/AZAV geförderte Maßnahme oder private Firmenschulung / Unterweisung sowie Anzahl der Kursteilnehmer und natürlich die jeweilige Entfernung zum Bildungsträger.

Wir bieten einen fairen Stundensatz / Honorar ohne MwSt. gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, sodass Sie von Beginn an fest kalkulieren können. Es werden keine Anfahrtskosten, Spesen für Übernachtungen oder Hotel etc. berechnet. Während der Schulung werden die Teilnehmenden durch unser Team mit realitätsnahen Prüfungsfragen konfrontiert und sind somit optimal auf die bevorstehenden Prüfungen durch die Industrie- und Handelskammer vorbereitet. Weiterhin bringen wir eigen erstellte Lernunterlagen ein die nach modernen, didaktischen Grundsätzen angefertigt wurden.

Beispiel

            A 01: Test - Eingriffsrechte           A 02: Strafrecht - AT          A 03: Prüfungsfragen 05          A 04: Notstände BGB         


 

 

Diesbezüglich sind vertrauliche, persönliche Vertragsabsprachen erforderlich für die wir gerne unter den angegebenen Telefonnummern zur Verfügung stehen. Gerne können Sie uns auch eine Email unter: DozentNRW@gmx.de oder Gregor-Paulus@gmx.de zukommen lassen.

 

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV)

 

Faire Preise - klare Konditionen ! Professionelle Aus- und Weiterbildung bereits ab 29,50 €/UE

Bitte informieren Sie sich über unsere aktuellen Konditionen. Alle Preise sind  frei von MwSt. (§ 4 Nr. 21a) bb) UStG) nach Abzug aller Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen, Beiträge zu VBG, IHK etc. Im weiteren Erstgespräch können dann Einzelheiten zu den jeweiligen Maßnahmen- und Inhalten geklärt werden !

Früher musste für alle Bewachungstätigkeiten nur der Unterrichtungsnachweis erbracht werden. Inzwischen gibt es daneben eine Sachkundeprüfung. Die Sachkundeprüfung muss jeder - Unternehmer wie Angestellter - der eine der folgenden Tätigkeiten in eigener Person ausübt oder ausüben will, erfolgreich ablegen:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreifen etc.); 
  • Schutz vor Ladendieben (sog. Einzelhandelsdetektive); 
  • Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (z.B. Türsteher) 
  • Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2008 (BGBl. I S. 1798), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I S. 1939) geändert worden ist, von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen, in leitender Funktion;
  • Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

Wegen des direkten Bürgerkontaktes dieser Tätigkeiten hält der Gesetzgeber eine qualifizierte Durchführung der Wachaufgaben für notwendig. Deshalb kommt es besonders darauf an, dass die Wachpersonen die Grenzen der ihnen zustehenden Rechte kennen und auch über Techniken und Maßnahmen zur vorbeugenden Konfliktbewältigung informiert sind.

       

WICHTIG: Bevor diese oben genannten Tätigkeiten zum ersten Mal ausgeübt werden, muss "zwingend" die Sachkundeprüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abgelegt worden sein. Der Unternehmer darf Personal ohne Sachkundeprüfung nicht mehr in den genannten Bereichen einsetzen; Ausnahmeregelung gilt z.B. für Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes, auch Bundesgrenzschutz, Bundespolizei, mittlerer Justizvollzugsdienst, mittlerer Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe); Feldjäger in der Bundeswehr - siehe § 5 Abs. 3 der BewachV)

 

  Abgrenzung Unterrichtung oder Sachkundeprüfung.pdf 


 Sie wollen Ihr Sicherheitspersonal erfolgreich qualifizieren ? 
  • Rufen Sie uns einfach unter den angegebenen Telefonnummern an. Nach erfolgter Terminabsprache besuchen wir Ihr Unternehmen und planen mit Ihnen gemeinsam die Durchführung der jeweiligen Schulungsmaßnahme. Anschließend bereiten wir Ihre Mitarbeiter professionell und fachqualifiziert  z.B. auf die IHK Sachkundeprüfung gem. § 34a der GewO, die Kompetenzfeststellung nach einer Teilqualifikation (DIHK/BMI) oder den Ausbildungsberuf: Servicekraft/Fachkraft für Schutz und Sicherheit vor. Förderungen über WeGebAU, Bildungsgutschein o.a. beim jeweiligen Bildungsträger sind möglich. Nähere Informationen gerne über unser Büro in 52525 - Heinsberg/Karken.

 

Zusatzqualifikationen... 

  • z.B. die Vorbereitung auf die Waffensachkunde gem. § 7 WaffG und AWaffV,nEingriffs- und Sicherungstechniken sowie die bereits erwähnten Teilqualifikationen im Bereich Schutz und Sicherheit (Objektschutz Interventionsdienst, Veranstaltungsschutz, ÖPNV, Geld- und Werttransport, Personen- und Begleitschutz, Ermittlungsdienst, Dienstkunde, Gefährdungsermittlung und Konzepterstellung zur Absicherung von Veranstaltungen und/oder Objekten, Firmen, Gebäuden etc.), können nach Absprache gerne in die jeweilige Bildungsmaßnahme eingebunden werden.

 

Berufsbegleitende Vorbereitungen... 

  • auf die IHK Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO ?  - Kursbeginn ab 10 Teilnehmern bei unseren Vertragspartnern gerne möglich. Bewerben Sie sich über unser Büro in 52525 Heinsberg/Karken oder gerne per Email unter: paulussicherheit@gmx.de. Wir leiten Ihre Unterlagen vertraulich an den zuständigen Bildungsträger weiter und melden uns umgehend bei Ihnen.

 


  02452 / 1 55 84 14 / Mobil: 0176 / 25 57 16 99 

       · Hospitationen nach tel. Absprache gerne möglich ! ·


 
   

Teamkarte W.I.B:

Hier Teamkarte -2016.jpg - downloaden !             


 

 

Gregor Paulus - Am Winkel 33 - 52525 Heinsberg - St.Nr. gem. § 4 Nr. 21a) bb) UStG - 210/5121/1510